I. Informationen über das Unternehmen
pro aurum Numismatik GmbH
Sitz: München, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer
HRB 172838
Gesetzlicher Vertreter: Robert Hartmann und Jacek Hartmann
Ladungsfähige Anschrift: Joseph-Wild-Str. 12, D-81829 München
Telefon: + 49 (89) 444 584-130, Telefax: + 49 (89) 444 584-139
II. Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte der pro aurum Numismatik GmbH (vorgenannte Gesellschaft im Folgenden „pro aurum“ genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „KUNDE“ genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit pro aurum in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit pro aurum in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.
(4) Die Geschäftsbedingungen von pro aurum gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von pro aurum abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt pro aurum nicht an, es sei denn pro aurum hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von pro aurum gelten auch dann, wenn pro aurum in Kenntnis entgegenstehender oder von pro aurum verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an die KUNDEN vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Widerrufsbelehrung
a) Kein Widerrufsrecht bei sog. Diversen Stücken
Bei sog. Diversen Stücken (als solche gekennzeichnet in unserem Produktangebot) handelt es sich um Edelmetalle, deren Preise Schwankungen auf den Finanzmärkten unterliegen. Es gilt daher eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht eines Verbrauchers nach §§ 355, 312d BGB, weshalb auch für Verbraucher bei Diversen Stücken nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht besteht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (pro aurum) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
b) Widerrufsrecht bei sog. Einzelstücken Für sog. Einzelstücke unseres Produktangebots besteht hingegen ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
pro aurum Numismatik GmbH, Joseph-Wild-Straße 12, 81829 München,
Tel: + 49 (89) 444 584-130, Fax: + 49 (89) 444 584-139
E-Mail: info@proaurum-numismatik.de
c) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von pro aurum im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar bei pro aurum Waren zu bestellen.
(2) Bei der Abgabe einer Kauforder zu einem von pro aurum angebotenen Artikel per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der KUNDE mit Zugang des Auftrages bei pro aurum ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Bei der Bestellung mittels Eingabe auf der Internetplattform von pro aurum gibt der KUNDE gemäß den nachfolgend genannten Einzelschritten ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:
(a) Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ kann der KUNDE die jeweilige Ware in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Kauforder wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der KUNDE kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des darunter liegenden Bestätigungsbuttons gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot gegenüber
pro aurum zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(b) Nach der Bestellung erhält der KUNDE von pro aurum eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei pro aurum bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
(c) Der KUNDE kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer jeweils aktuellen Fassung während der Geschäftszeiten bei pro aurum vor Ort einsehen oder unter www.proaurum-numismatik.de jederzeit herunterladen bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der KUNDE unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken. Der Vertragstext wird von pro aurum nach Vertragsschluss gespeichert. Für einen registrierten Kunden, das heißt einen Kunden, der einen Benutzernamen und ein Passwort besitzt, besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Funktion „Meine Numismatik“ auch nach Vertragsschluss online einzusehen. Ferner wird pro aurum dem KUNDEN den Vertragsinhalt einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abgabeseiner Bestellung spätestens mit Lieferung in Textform zur Verfügung stellen.
(4) pro aurum ist berechtigt, das Angebot des KUNDEN innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung
oder Warenlieferung bei dem KUNDEN eingeht, gilt das Angebot als durch pro aurum abgelehnt, außer es wurde mit dem Kunden eine andere Vereinbarung getroffen.
(5) Sofern zwischen dem KUNDEN und pro aurum keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist Lieferung gegen Vorkasse vereinbart.
(6) Soweit zwischen dem KUNDEN und pro aurum keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind die Waren der Gattung nach bestimmt geschuldet, d. h., sollte die Ware nicht mehr lieferbar sein, ist pro aurum berechtigt dem KUNDEN eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware zu übersenden.
(7) Der KUNDE versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind pro aurum unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Preise, Versandkosten, Handelszeiten
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei pro aurum gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Auftrag über die Internetplattform erteilt wurde und keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Der Online-Shop ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr geöffnet.
(3) Angebote die per Telefon, Brief, Telefax oder E-Mail eingehen werden während der Schalteröffnungszeiten der pro aurum Numismatik GmbH bearbeitet. Für diese sind die Preise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bei pro aurum während der Schalterzeiten relevant. Ein Anspruch auf unverzügliche Orderannahme und -bestätigung außerhalb der jeweiligen Schalteröffnungszeiten besteht gegenüber pro aurum nicht. Sofern die pro aurum Numismatik GmbH zum Zeitpunkt des Auftragseingangs besetzt ist, wird die per Telefon, Brief, Telefax oder E-Mail eingehende Order grundsätzlich sofort bearbeitet. Nicht sofort bearbeitete Aufträge werden mit dem zu Beginn der nächsten Schalteröffnungszeit relevanten Preis abgerechnet.
(4) Online-Bestellungen werden gegenüber per Telefon, Brief, Telefax oder E-Mail erteilten Aufträgen vorrangig angenommen und bearbeitet.
(5) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des KUNDEN. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von pro aurum veröffentlicht. Die Logistikkosten werden dem KUNDEN vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt.
(6) Der Kunde ist verpflichtet sich bei persönlicher Abholung der Ware durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu legitimieren. Andernfalls ist pro aurum berechtigt die Aushändigung der Ware zu verweigern.
§ 5 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“
pro aurum kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. pro aurum behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gegen Vorkasse durch den KUNDEN. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem KUNDEN ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der KUNDE innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
Für das Mahnverfahren entstehen Kosten, die der KUNDE zu tragen hat.
(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen (Effektivzinsmethode). Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3)Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich pro aurum ausdrücklich vor.
(4) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von pro aurum gegen den KUNDEN sofort fällig.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur mit von pro aurum unbestrittenen oder gegenüber pro aurum rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferung, Lieferzeit
(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Dabei muss es sich ausschließlich um eine Haus- bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen sind ausgeschlossen.
(2) pro aurum informiert den KUNDEN über die Übergabe seiner Ware an den Logistikpartner. Diese Information erfolgt nach Eingang des Kaufpreises bei pro aurum. Der KUNDE ist verpflichtet am Tag der mit pro aurum oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.
(3) Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet und können nicht zusammengefasst werden. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an.
(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist pro aurum im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist pro aurum zur Teillieferung berechtigt.
(5) Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist pro aurum berechtigt, Ersatz des pro aurum insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich pro aurum vor.
(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme-oder Schuldnerverzug geraten ist.
(7) pro aurum haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von pro aurum zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von pro aurum ist pro aurum zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von pro aurum zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von pro aurum auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) pro aurum haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von pro aurum zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Sofern der KUNDE Unternehmer ist, haftet pro aurum im Übrigen im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 15 % des Lieferwertes.
(10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des KUNDEN bleiben vorbehalten.
(11) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 Gefahrenübergang
(1) Ist der KUNDE Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den KUNDEN oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der KUNDE im Annahmeverzug befindet.
(2) Ist der KUNDE Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen pro aurum und dem KUNDEN keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung „ab Lager“ (pro aurum) vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von pro aurum.
(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der KUNDE pro aurum unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Der KUNDE haftet für alle Kosten, die pro aurum für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.
(3) Wird die Ware, mit anderen, pro aurum nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt pro aurum das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE pro aurum anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für pro aurum.
§ 10 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Soweit zwischen pro aurum und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.
(2) Für eine Haftung von pro aurum auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:
(a) pro aurum haftet, sofern pro aurum Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet pro aurum nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
(b) Sofern pro aurum gemäß Abs. (2) (a) für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von pro aurum auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen pro aurum nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischer Weise rechnen musste.
(c) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn pro aurum eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.
(d) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter derer sich pro aurum zur Vertragserfüllung bedient.
§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern
(1) pro aurum ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.
(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.