Verbraucherinformationen und Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der pro aurum Numismatik GmbH
§ 1 Informationspflichten pro aurum Numismatik GmbH: eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 172 838 Gesetzlicher Vertreter: pro aurum Numismatik GmbH, HRB 172 838 (Amtsgericht München), diese vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Robert Hartmann sowie Herrn Jacek Hartmann Ladungsfähige Anschrift: Joseph-Wild-Str. 12, D-81829 München, Telefon: 089. 444 584 - 130, Telefax: 089. 444 584 - 139
§ 2 Widerrufsrecht
Für Einzelstücke unseres Produktangebots besteht ein Widerrufsrecht, von welchem innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss Gebrauch zu machen ist. Hierzu ist der Widerruf innerhalb vorgenannter Frist in Textform schriftlich (z.B. per Brief, Fax oder eMail) anzuzeigen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V. m. § 1 Abs 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits bereits erhaltene Leistungen zurückzugewähren. Wenn Leistungen oder Waren nicht oder in einem verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, muss Wertersatz geleistet werden. Sie können die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Bei berechtigtem Widerruf werden die Kosten der Rücksendung erstattet. Die Ware ist innerhalb der Widerrufsfrist abzusenden.
Bei sog. Diversen Stücken (gekennzeichnet in unserem Produktangebot) kann gemäß § 312d Abs. 4 Ziffer 6 BGB kein Widerrufsrecht eingeräumt werden, da die Ware Finanzmarktschwankungen unterliegt, worauf die pro aurum Numismatik GmbH wiederum keinen Einfluss hat.
§ 3 Sachmängel Für Sachmängel haften wir wie folgt:
(1) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind, sofern möglich, von uns unentgeltlich neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. (2) Der Vertragspartner trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
(3) Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (4) Der Vertragspartner hat offensichtliche Sachmängel gegenüber uns innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (5) Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. (6) Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft unsererseits verbunden.
§ 4 Geltungsbereich
(1) Die vorstehenden und nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Ankäufe sowie sonstige Handelsgeschäfte der pro aurum Numismatik GmbH mit Sitz in München und im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern. (2) Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (3) Verbraucher und Unternehmer sind solche i.S.d. BGB. (4) Mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistung bzw. Lieferung erkennt der Verbraucher/Unternehmer diese Bedingungen an. (5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.
§ 5 Vertragsschluss (1) Unsere Verkaufs- und Ankaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde bestellt / verkauft fernmündlich, per Fax oder durch Eingabe auf der Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken der Bestellung/des Verkaufangebotes nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden. (2) Verträge kommen erst mit unserer Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsangebotes und deren Inhalt (per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Vertragspartner zustande. Die Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform erfolgen. (3) Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. (4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, senden wir Ihnen qualitativ und preislich gleichwertige Artikel zu. (5) Ankaufsangebote und Bestellungen (Angebote im Sinne von § 145 BGB) ab einer Summe von 50.000,- EUR akzeptieren wir ausschließlich in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift (kein Computerfax) oder als digital signierte Email. (6) Die Vertragsdaten werden von pro aurum gespeichert. Ein Abruf der Vertragsdaten ist für Kunden nachträglich nicht möglich. (7) Sofern der Kunde die Ware im Rahmen seines Unternehmens an pro aurum veräußert, ist er dazu verpflichtet, der Ware eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG beizufügen. (8) pro aurum behält sich das Recht vor, bei jedem Ankauf von Edelmetallen und Sorten, eine Kopie der Legitimationsdokumente anzufertigen und intern zu speichern. Zu Legitimationszwecken gelten ausschließlich die nach den gesetzlichen Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und gültigen Legitimationsdokumente.
§ 6 Handelszeiten, Preise (1) Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschluss gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. (2) Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Kurse des Systems.
§ 7 Geldwäsche Bei allen Bargeldgeschäften ab 15.000 € ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) erforderlich. Hierzu übermittelt der Vertragspartner eine Kopie seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
§ 8 Lieferung und Gefahrübergang (1) Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch pro aurum Numismatik bedarf der Schriftform. (2) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden. (3) Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch pro aurum Numismatik die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. (4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung bei Lieferung durch pro aurum Numismatik auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist. (5) pro aurum Numismatik stimmt mit dem Vertragspartner den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Werttransportunternehmen. Der Vertragspartner muss am Tag der Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf). (6) Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der pro aurum Numismatik GmbH. Soweit vorhanden, sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an pro aurum Numismatik zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der Versand ist so vorzunehmen, dass pro aurum den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift; kein Einwurfeinschreiben). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung. (7) Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Der Werttransport erfolgt ausschließlich in Deutschland.
§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche (1) Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von drei Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. (2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. (3) Lieferverzug durch pro aurum Numismatik tritt erst ein, wenn zum vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. pro aurum Numismatik informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen entsprechend. (4) Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Verbrauchern/Unternehmern vereinbarten Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart. (5) Falls unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (6) Bei Ankaufgeschäften wird der Kaufpreis nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. pro aurum Numismatik überweist den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das angegebene Konto des Kunden. (7) Soweit bei Ankaufgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist pro aurum Numismatik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Kunden die übersandte Ware gegen Erstattung der Versandkosten zurück übersendet. (8) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Aufrechnungsrechts steht dem Vertragspartner nur für den Fall zu, dass Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (9) Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist pro aurum Numismatik berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Zahlung des Entgeltes einschließlich sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. (2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. (3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.
§ 11 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche (1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 12 Hinweis zum Datenschutz pro aurum misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. pro aurum erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen in der pro aurum Gruppe. Der Kunde erklärt sich jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke innerhalb der pro aurum Gruppe weitergegeben und von diesen Gesellschaften verwendet werden dürfen.
§ 13 Schlussbestimmungen (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der pro aurum Numismatik und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
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